Es herrscht Chaos im Förderdschungel: neue Förderprogramme für das Jahr 2024, neue Förderrichtlinien und zuletzt ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts (vom 15.11.2023), welches das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt hat und für noch mehr Unsicherheit bei Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden sorgt.
Doch sind von diesem Gerichtsurteil nun auch die Förderungen Wärmepumpen betroffen? Nein, tatsächlich nicht! Mit Update vom 17.11. wird klar: “Vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf den Klimafonds soll die BEG-Förderung NICHT betroffen sein.”
Fazit > Es werden weiterhin Fördermittel für nachhaltige Wärmepumpen zur Verfügung stehen.
Welche Förderung kommt 2024?
Die Förderung für 2024 ist final beschlossen. Eigentümer müssen aktuell keine Entscheidung überstürzen und bereits gestellte Förderanträge nicht stornieren. Die neue Förderrichtlinie sieht in den ersten Monaten bei der Heizungsförderung eine Übergangsregelung mit Verzicht auf die alte Förderung und sofortige Neu-Antragstellung ohne Sperrfrist vor.
Überblick zu den neuen Förderrichtlinien:
Wer Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen erhält, kann zusätzlich zum Zuschuss einen Ergänzungskredit für förderfähige Kosten in Anspruch nehmen. Falls jemand sein Eigenheim selbst nutzt und ein versteuertes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, wird für seine Wohneinheit sogar eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten gewährt.
Änderung bei der Antragsstellung:
- Zuerst wird die Fachfirma für den Einbau der Wärmepumpe beauftragt und danach der Förderantrag gestellt.
- Im Vertrag mit der Fachfirma muss stehen, unter welchen Bedingungen die Förderzusage aufgelöst oder verschoben werden kann.
- Ferner muss im Vertrag der Zeitraum fixiert werden, in welchem die Wärmepumpe eingebaut wird.
Wichtigste Infos für die Förderung zum Heizen mit Wärmepumpen zusammengefasst:
- Maximal 70 % Förderung sind insgesamt möglich
- Alle Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien (entsprechend auch Wärmepumpen) werden gleich gefördert, die Basisförderung beträgt 30 %.
- Es gibt einen zusätzlichen Geschwindigkeitsbonus von maximal 25 %
- Für Wärmepumpen wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Effizienz-Bonus von 5 Prozent gewährt
BAFA und KfW – Wo gibt es was?
Für die Förderung einer neuen Heizung sowie für Förderkredite erfolgt die Antragstellung bei der KfW. Anträge für die Bezuschussung von Wärmepumpen, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung werden beim BAFA gestellt.
Alles kompliziert? Wir machen es einfach
Wir haben in diesem Artikel die wichtigsten Infos und Neuerungen zusammen gefasst. Dennoch sind die Förderrichtlinien komplex, lassen Sie sich daher von uns beraten. Wir besprechen Ihre Situation individuell und können so die für Sie maximal mögliche Fördersumme ermitteln – ganz gleich, ob es sich um Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in Friedberg. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@klimashop.de oder rufen Sie uns einfach an: +49 821 748 66 0.